Sonderregelungen & Erweiterte Garantieleistungen

(Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Diese Sonderregelungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luxusbetten24 GmbH für Bestellungen über unseren Online-Shop.


§1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Sonderregelungen gelten ausschließlich für individuell konfigurierte Betten aus:

  • dem Polsterbetten-Konfigurator

  • dem Boxspringbetten-Konfigurator

(2) Diese Regelungen gelten für alle Bestellungen ab dem 10. Februar 2026.

(3) Für Bestellungen, die vor dem 10. Februar 2026 getätigt wurden, gelten ausschließlich die zum Bestellzeitpunkt gültigen AGB.


§2 Erweiterte Garantie (5 Jahre)

(1) Für alle Bestellungen ab dem 10. Februar 2026 gewähren wir auf konfigurierte Polsterbetten und Boxspringbetten eine freiwillige Herstellergarantie von 5 Jahren.

(2) Für Bestellungen vor dem 10. Februar 2026 gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

(3) Fälle, die außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren liegen, werden von uns individuell geprüft. Ein Anspruch auf Garantieleistung besteht in diesen Fällen nur im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen.

(4) Die Garantie gilt ausschließlich für Material- und Verarbeitungsfehler am Bettgestell bzw. an der Bettkonstruktion.

(5) Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:

- Schäden durch äußere Einflüsse

- Selbstverschuldete Schäden

- Schäden durch Haustiere

- Transportschäden, insbesondere im Zusammenhang mit Umzügen oder eigenem Transport

- Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Montage

- normaler Verschleiß

(6) Nicht Bestandteil der Garantie sind:

- Matratzen

- Topper

- Bettkästen, sofern diese nicht Teil der tragenden Konstruktion sind

- Bezüge, Stoffe und Polsterungen (sofern kein eindeutiger Material- oder Verarbeitungsfehler vorliegt)

(7) Durchgelegene oder verschlissene Matratzen stellen keinen Garantiefall dar.

(8) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Garantie unberührt.


§3 30 Tage Probeschlafen

(1) Für Bestellungen ab dem 10. Februar 2026 gewähren wir bei konfigurierten Polsterbetten und Boxspringbetten ein freiwilliges 30-tägiges Probeschlafen.

(2) Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung beim Kunden.

(3) Innerhalb dieser 30 Tage kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.


§4 Kostenlose Abholung im Rahmen des Probeschlafens

(1) Im Falle eines Widerrufs innerhalb der 30-Tage-Frist erfolgt die kostenlose Abholung durch unseren Logistikpartner.

(2) Für Betten aus dem Boxspringbetten-Konfigurator gilt:

  • Der ursprüngliche Aufbau erfolgt kostenfrei.

  • Im Widerrufsfall erfolgt auch der kostenlose Abbau sowie Abtransport durch unser Team.

(3) Für Betten aus dem Polsterbetten-Konfigurator gilt:

  • Die Abholung erfolgt kostenlos am Aufstellort.

  • Das Bett muss abholbereit sein. Ein Abbau durch unser Team ist nicht Bestandteil dieser Sonderregelung.

(4) Eine Verpflichtung des Kunden, das Bett selbst zu verpacken oder eigenständig zu transportieren, besteht nicht.


§5 Verhältnis zu gesetzlichen Widerrufsrechten

(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.
(2) Das 30-tägige Probeschlafen stellt eine freiwillige, zusätzliche Serviceleistung dar.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Sonderregelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.